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Kurze Präsentation des Projektes HPRO Card
Ziel dieses Memos ist es, die neuesten Entwicklungen betreffend des Europäischen Ausweises für Angehörige von Gesundheitsberufen zu präsentieren. Entworfen und gestaltet wurde dieser Ausweis von der Arbeitsgruppe HPRO Card (siehe Modell auf der letzten Seite), die bereits Vertreter der zuständigen Behörden für Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Apotheker sowie Krankenpfleger und Krankenschwestern aus etwa der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten umfasst und versuchen wird, schließlich alle zuständigen Behörden in Europa zu vereinen.
1. Hintergrund
Die Europäische Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen stellt die Notwendigkeit eines Europäischen Berufsausweises fest. 2005/36/EG (32): „Mit der Einführung von Berufsausweisen auf europäischer Ebene durch Berufsverbände und –organisationen kann sich die Mobilität von Berufsangehörigen erhöhen, insbesondere durch Beschleunigung des Austauschs von Informationen zwischen dem Aufnahmemitgliedstaat und dem Herkunftsmitgliedstaat. Diese Berufsausweise sollen es ermöglichen, den beruflichen Werdegang von Berufsangehörigen zu verfolgen, die sich in verschiedenen Mitgliedstaaten niederlassen. Die Ausweise könnten unter voller Einhaltung der Datenschutzvorschriften Informationen über die beruflichen Qualifikationen des Berufsangehörigen (Universität bzw. Bildungseinrichtungen, Qualifikationen, Berufserfahrungen), seine Niederlassung und die gegen ihn verhängten berufsbezogenen Sanktionen sowie Einzelangaben der zuständigen Behörde umfassen.“
2. Ziele
Die vordringlichen Ziele des Ausweises werden sein, die Freizügigkeit der Angehörigen der Gesundheitsberufe in Europa zu fördern und gleichzeitig Patienten vor jener geringen Anzahl an Berufsangehörigen zu schützen, die Disziplinarmaßnahmen unterliegen könnten. In Zukunft sind für den Ausweis auch weitere Anwendungen denkbar, wie die Bestätigung von Fortbildungen, Zugang zu medizinischen Daten, …
Der Europäische Berufsausweis für Angehörige von Gesundheitsberufen wird 2 Seiten haben: Eine nationale Seite, die alleinig von den zuständigen Behörden im Einklang mit den örtlichen Gesetzen entworfen wird, sowie eine einheitliche europäische Seite, auf der die Kontaktdaten der zuständigen Behörden im Herkunftsland ersichtlich sind.
Außerdem wird der Ausweis (auf einem Mikrochip) Informationen enthalten, die verwendet werden könnten, um sich mit der Datenbank der zuständigen Behörde im Herkunftsland des Berufsangehörigen zu verbinden und sofort zu überprüfen ob er das Recht hat, den Beruf auszuüben (siehe den Architekturvorschlag unten). Der Europäische Ausweis wird weiterhin alle nationalen Funktionen beibehalten und die nationale Gesetzgebung der verschiedenen Mitgliedstaaten beachten.
3. Die Entstehung der Arbeitsgruppe HPRO Card
Um die Arbeit an einem Europäischen Ausweis fortzusetzen, wurde Anfang 2007 eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese Gruppe setzt sich aus Mitgliedern aller fünf Gesundheitsberufe zusammen (Ärzte, Apotheker, Hebammen, Krankenpfleger und Krankenschwestern und Zahnärzte). Diese vertreten:
- Verbände der Gesundheitsberufe auf europäischer Ebene,
- Zuständige Behörden der fünf in der Richtlinie genannten Berufe verschiedener EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländer und des Europäischen Wirtschaftsraums.
4. Einigung hinsichtlich der Gestaltung der europäischen Seite
Im Juli 2007 kam es diesbezüglich zu einer Einigung der Arbeitsgruppe HPRO Card. Diese Ausarbeitung wurde im Rahmen einer außerordentlichen Veranstaltung am 17. Oktober 2007 offiziell vor dem Europäischen Parlament in Brüssel präsentiert, auf Einladung der beiden Abgeordneten Bernadette Vernaud und Evelyne Gebhardt.
Die europäische Seite wird in allen Mitgliedstaaten einheitlich sein. Sie wird den Namen und die Adresse der nationalen zuständigen Behörde sowie europäische Symbole aufweisen. Die Informationen am Ausweis müssen in der Sprache des Herkunftslandes und zumindest in einer anderen Sprache der Europäischen Union aufscheinen.
Folgende Information müssen auf dem Ausweis enthalten sein:
- Beruf
- Logo der zuständigen Behörde
- Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde
- Unterschrift des Berufsangehörigen
- Sicherheitshologramm, das die Initialen der Herkunftslandes enthält
Nur die nationale Seite wird in jedem Land und für jeden Beruf unterschiedlich sein und jeweils der nationalen Gesetzgebung entsprechen. Zumindest Name und ID des Angehörigen eines Gesundheitsberufes werden auf der Karte aufscheinen.
5. Europäische Subvention für die Studien im betreffend den Europäischen Berufsausweis für Angehörige von Gesundheitsberufen
Während der Arbeit am optischen Teil folgte die Arbeitsgruppe auch einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 30. Juli 2007 hinsichtlich der beruflichen Mobilität von Arbeitnehmern in der EU. Ende Februar 2008 entschied die Europäische Kommission, eine Subvention von beinahe 300 000 Euro zu gewähren.
Die Studie verfolgt folgende Ziele:
- In allen 27 Mitgliedsstaaten die zuständigen Behörden für die Angehörigen der Gesundheitsberufe, die in der Richtlinie genannt werden, zu ermitteln;
- Den aktuellen Status betreffend Berufsausweise für Angehörige von Gesundheitsberufen in der gesamten Europäischen Union zu erheben;
- Die Bedingungen für die Umsetzung der Authentifizierung von Angehörigen von Gesundheitsberufen zu untersuchen;
- Die Interoperabilität verschiedener Authentifizierungssysteme für Angehörige von Gesundheitsberufen zu untersuchen.
- Das Projekt „Europäischer Berufsausweis für Angehörige von Gesundheitsberufen (HPRO Card) bekannt zu machen.
Unter Verwendung der Ergebnisse aus dieser Arbeit, welche der Europäischen Kommission mitgeteilt werden, sollte eine politische Entscheidung getroffen werden, um die Umsetzung des Europäischen Berufsausweises für Angehörige von Gesundheitsberufen zu verbessern.
6. Zukunftsaussichten
Die weiteren Fragen, denen die Arbeitsgruppe HPRO Card nachgehen wird, konzentrieren sich auf die technische, rechtliche und organisatorische Umsetzung des Ausweises.
Technische Aspekte:
- Finalisierung der Spezifikationen des Ausweises
- Durchführung einer Untersuchung und Arbeiten hinsichtlich der Interoperabilität
Rechtliche Aspekte:
- Weiterverfolgen der Ausarbeitung eines Statuts’ für eine europäische Einrichtung, die auf europäischer Ebene die zuständigen Behörden für Angehörige von Gesundheitsberufen vereint;
- Organisation einer konstituierenden Generalversammlung im September 2008, deren Teilnehmer die zuständigen Behörden und institutionellen Partner der Angehörigen von Gesundheitsberufen sein werden.
- Erstellen eines Aufsichtsrates, der sich aus Mitgliedern der zuständigen Behörden und der institutionellen Partner zusammensetzt.
Umsetzung der Ausweises:
- Produktion eines Merkblattes für Angehörige von Gesundheitsberufen
- Entwurf eines Weißbuches bezüglich Produktion und Ausgabe der Ausweise
- Kommunikation mit Angehörigen von Gesundheitsberufen und zuständigen Behörden.
Kontakt
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